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Sinnesprüfung der Futterhygiene

Die Beurteilung der Futterhygiene kann durch die Sinnesprüfung (Sensorik) und durch eine mikrobiologische Untersuchung in einem Futterlabor erfolgen. Wie die nachfolgende Übersicht zeigt, berücksichtigt die Sinnesprüfung als Beurteilungskriterien (Merkmale) die sichtbare Verpilzung, die Farbe, den Geruch sowie die Verschmutzung bzw. Staubentwicklung der Heuprobe. In Abhängigkeit ihrer Ausprägung werden für die einzelnen Merkmale Punkte vergeben. Von der Gesamtpunktezahl kann auf die Qualität der Heuprobe rückgeschlossen werden. Das Punkteschema resultiert aus den Erfahrungen, die mit zahlreichen Heuuntersuchungen im Futterlabor Rosenau der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer gesammelt werden konnten.

 

 

Kriterium

Ausprägung  

Punkte

Sichtbare Verpilzung (Schimmelpilzbildung)
  keine

  vereinzelt

  stark

Farbe
typisch grüne Heufarbe 

4

  verfärbt, ausgeblichen

2

  stark verfärbt, gebräunt, schwärzlich

Geruch
  aromatisch typischer Heugeruch

  schwacher Fremdgeruch

2

  muffig (schimmelig) bzw. faul

0

Verschmutzung und/oder Staubentwicklung
  keine

  gering

  stark

Foto: Wiedner


 

Beurteilungsschema:
 
18 bis 14  Punkte  =  sehr gut bis gut
 
13 bis 9     Punkte  =  vermindert
 
8 bis 0       Punkte   =  stark vermindert
 



 


Es sind drei Qualitätsstufen vorgesehen. Die mit „sehr gut“ bis „gut“ beurteilte Heuqualität ist uneingeschränkt für die Pferdefütterung geeignet.


Heu mit verminderter Qualität ist bereits mit Vorsicht in der Pferdefütterung einzusetzen. Lässt die Sensorik auf diese Qualitätsstufe rückschließen, wird häufig erst eine mikrobiologische Laboruntersuchung (mit Mikroskopie) Unsicherheiten beseitigen können.
Heu mit stark verminderter Qualität ist für die Pferdefütterung nicht geeignet. Diese Qualitätsstufe wird in der Regel durch die Sensorik ausreichend sicher erkannt.


Das Punkteschema lässt erkennen, dass nur Heuproben ohne sichtbare Verpilzungen eine Chance haben, mit sehr gut bis gut eingestuft zu werden. Treten sichtbare Verpilzungen auf, sind in der Regel auch die Farbe und der Geruch beeinträchtigt, sodass aufgrund der erreichbaren Gesamtpunktezahl nur mehr verminderte bzw. stark verminderte Heuqualitäten resultieren können. Stark sichtbare Verpilzungen haben meistens auch eine starke Staubentwicklung zur Folge.


In diesem Zusammenhang wird dringend empfohlen, auch zugekaufte Heuballen bei der Lieferung auf futterhygienische Mängel zu kontrollieren und bei offensichtlichen Qualitätsmängeln im Sinne der aufgezeigten Prüfkriterien die Ware nicht anzunehmen.
Auch bei Lieferung der falschen Futterart bzw. Schnittzahl, extrem spät geschnittenem und daher stark verholztem Heu bzw. Gärfutter, hohem Anteil an wertlosen Gräsern bzw. Unkräutern, etc., sollte das Futter nicht angenommen werden.


Bei zu später Reaktion, wird es erfahrungsgemäß immer schwieriger, die Futterqualität mit Erfolg zu reklamieren. Können sich Käufer und Verkäufer bezüglich der Qualitätsfrage nicht einigen, kann über Futteruntersuchungen im Futtermittellabor Rosenau (www.futtermittellabor.at)  der Landwirtschaftskammer Niederösterreich die Qualitätsfrage geklärt werden.

 

Text von DI Günther Wiedner